Coronavirus - aktueller Informationsstand
Liebe Freunde, Interessenten und Klienten,
Ich stehe Ihnen weiter telefonisch oder elektronisch zur Verfügung. Die geplanten Workshops, Kurse und Vorträge werden wir so rasch als möglich nachholen. Vielleicht ist ja auch mein OnLine-Kursangebot für Dich interessant.
bleibt gesund und haltet zueinander!
Euer Ing. Erwin Brunnhuber
Coronavirus - aktueller Informationsstandfür die Mitglieder der WKO, FG der persönlichen Dienstleister
Ab dem 1.5.2020 gilt die Lockerungsverordnung der Österreichischen Bundesregierung
- Beim Betreten des Kundenbereichs von Betriebsstätten gelten seit 1. Mai folgende Hygieneauflagen:
- Mindestabstand von 1 Meter zwischen sämtlichen anwesenden Personen (z.B. Kunden, Mitarbeiter),
Pflicht zur Tragung mechanischer Schutzvorrichtungen (z.B. MNS-Masken, Gesichtsvisiere etc.) für Kunden und Mitarbeiter,
gleichzeitiger Aufenthalt von maximal so vielen Kunden, dass pro Kunde 10 m2 zur Verfügung stehen. - Sofern zwischen Personen geeignete Schutzvorrichtungen zur räumlichen Trennung (z.B. Acrylglasscheiben) bestehen, darf der 1-Meter-Abstand ebenfalls unterschritten werden.
- Eine mechanische Schutzvorrichtung muss von den Mitarbeitern des Betriebs zudem nicht getragen werden, wenn gegenüber Kunden eine sonstige geeignete Schutzvorrichtung zur räumlichen Trennung vorhanden ist, die das gleiche Schutzniveau gewährleistet (z.B. Acrylglasscheiben).
- Keine Pflicht zur Tragung mechanischer Schutzvorrichtungen (z.B. Masken) besteht schließlich für Kinder unter 6 Jahren und Personen, denen das Tragen aus gesundheitlichen Gründen nicht zugemutet werden kann.